AGB | Off The Beaten Track

Maßgebliche Teilnahmebedingungen

§ 1 Geltung

  1. Die vorliegenden Teilnahmebedingungen enthalten die zwischen Ihnen (der „Teilnehmer“) und uns, der Off The Beaten Track GmbH, Gallmayerstr. 13, 81669 München (der „Veranstalter“ oder „wir“), ausschließlich geltenden Bedingungen für alle zwischen Ihnen und uns geschlossenen Verträge, Leistungen und Angebote. Diese Teilnahmebedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit Ihnen über die von uns angebotenen Leistungen schließen.
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Ihnen oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen.

§ 2 Teilnahme; Vertragsschluss

  1. Wir organisieren Routen mit verschiedenen Stationen (im Folgenden die „Ausfahrt“), die die Teilnehmer einer Ausfahrt in dem jeweils festgelegten Zeitraum nachfahren können.
  2. Die Präsentation unserer Ausfahrten auf unserer Internetseite unter https://www.offthebeatentrack.de/, in unserem Newsletter oder in sonstigen Medien stellt kein bindendes Angebot unsererseits dar. Auf unserer Internetseite können Sie die von uns angebotenen Ausfahrten einsehen und nähere Informationen zu diesen erhalten. Klicken Sie eine unserer Ausfahrten an, um zu einem Veranstaltungsüberblick sowie zu einem Buchungsformular, welches von Ihnen auszufüllen ist, zu gelangen. Durch Anklicken des Buttons „Jetzt kostenpflichtig anmelden“ geben Sie ein verbindliches Angebot für die kostenpflichtige Teilnahme an der von Ihnen ausgewählten Ausfahrt ab, an welches Sie 5 Tage gebunden sind. Sie erhalten daraufhin zu Ihrer Information eine Empfangsbestätigung per E-Mail, welche Ihre Ausfahrtsauswahl noch einmal aufführt; diese E-Mail stellt noch keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern dient ausschließlich Ihrer Information, dass Ihre Anmeldung bei uns eingegangen ist. Weitere Informationen dazu, wie ein Vertrag zustande kommt, finden Sie in unseren Kundeninformationen.
  3. Die Anzahl der Teilnahmeplätze ist begrenzt. Anmeldungen werden chronologisch erfasst. Ein Anspruch auf einen Startplatz besteht nicht. Ein Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt erst mit der Abgabe einer Annahmeerklärung durch uns zustande, die innerhalb von 14 Tagen nach Prüfung Ihrer Anmeldedaten mit einer gesonderten Buchungsbestätigung per E-Mail erfolgt, wobei insoweit der Zugang der Buchungsbestätigung bei Ihnen maßgeblich ist.
  4. Eine Teilnahme von Mitbewerbern, deren Angehörigen, Angestellten oder Geschäftspartnern, auch im Rahmen eines Teilnehmertauschs, ist nicht möglich, es sei denn der Veranstalter erteilt hierzu seine ausdrückliche Zustimmung in Schriftform.

§ 3 Preise; Zahlungsbedingungen; Zahlungsmittel

  1. Alle Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
  2. Teilnahmeentgelte sind nach Zugang der Buchungsbestätigung durch uns sofort zur Zahlung fällig. Sollte die Zahlung sieben (7) Tage nach Fälligkeit nicht erfolgen, behalten wir uns das Recht vor, von dem Vertrag zurückzutreten. Die Plätze werden dadurch wieder frei und können anderweitig vergeben werden. Die Rücktrittserklärung erfolgt per E-Mail.
  3. Die Haftungs- und Verpflegungskosten sowie Betriebskosten der teilnehmenden Kraftfahrzeuge trägt der Teilnehmer.
  4. Ein Teilnehmertausch ist gegen Zahlung einer Zusatzgebühr in Höhe von 49,- EUR jederzeit möglich. Ein Zugang zur Teambase wird durch den Veranstalter erst dann ermöglicht, wenn der Teilnehmer/das Team alle offenen Rechnungen beglichen hat.
  5. Als Zahlungsmittel stehen Banküberweisungen zur Verfügung.

§ 4 Unsere Leistung; Durchführung der Ausfahrten

  1. Unsere Leistung besteht in der Organisation der Ausfahrt sowie in der freien dokumentarischen Begleitung der Veranstaltung. Die Organisation beinhaltet ein Meeting pro Tag (vor Ort oder virtuell), die Erarbeitung und Bereitstellung von Routen mit Beschreibungen für den jeweiligen Tagesabschnitt („Tagesbriefing“) sowie die Bereitstellung eines „Rallye-Packages“ (bestehend aus den auf unserer Internetseite in der jeweiligen Ausfahrtsbeschreibung angegebenen Inhalten).
  2. Nicht Gegenstand unserer Leistung sind insbesondere die Unterbringung und Verpflegung der Teilnehmer sowie Aufwendungen für z.B. Kraftstoff, Pannen- Service, Maut, Zoll, medizinischer Service, etc.
  3. Für die einzelnen Strecken sprechen wir im Tagesbriefing Empfehlungen aus, für welche Kraftfahrzeuge und Fahrer sie geeignet sind und stufen eine Route von leicht bis schwer ein. Es obliegt dem jeweiligen Teilnehmerteam zu entscheiden, ob Team und Kraftfahrzeug für eine Strecke geeignet sind.
  4. Die Briefingdokumente werden in ausgedruckter Form im Laufe des Tagesbriefings bereitgestellt (ein Exemplar pro Team). Die Briefingdokumente stehen und verbleiben im Eigentum des Veranstalters. Eine Vervielfältigung, Digitalisierung, Weitergabe an Dritte oder gewerbliche Nutzung der Briefingdokumente ist dem Teilnehmer untersagt.
  5. Ein Anspruch auf Herausgabe der Briefingdokumente ohne Teilnahme am Briefing, wie auch eine nachträgliche Zusendung, besteht ausdrücklich nicht.

§ 5 Medienberichterstattung; Übertragung von Nutzungsrechten

  1. Die Veranstaltung an sich, aber auch die Teilnahme einzelner Personen, werden durch uns oder von uns beauftragten Fotografen frei dokumentarisch begleitet, indem Bild-, Ton- und Filmaufnahmen erstellt werden. Wir sind berechtigt, eine nach unserem Ermessen ausgesuchte Auswahl der erstellten Bild,- Ton- und Filmaufnahmen zu werblichen Zwecken auf unserer Website und auf sozialen Medien zu verwenden sowie im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, auch zur Weitergabe an Dritte, soweit die Persönlichkeitsrechte des Abgebildeten in angemessenem Umfang berücksichtigt werden. Hierfür werden wir die Aufnahmen ggf. verändern und anpassen (z.B. Retusche- Farb- und Auflösungsanpassungen; Einfügen von Texten; Änderung von Hintergründen) bzw. vervielfältigen und auf Speichermedien verbreiten.
  2. Die Aufnahmen können insbesondere wie folgt verwendet werden:
    a. im Rahmen von Druckwerken, insbesondere von Magazinen, Büchern, Dokumentationen, Werbemaßnahmen, Broschüren, Katalogen, Kalendern für alle Druck- und digitalen Ausgaben ohne Stückzahlbeschränkungen im In- und Ausland;
    b. im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, auch zur Weitergabe an Dritte;
    c. zur Präsentation des Lichtbildes im Rahmen von Ausstellungen und Veranstaltungen sowohl in digitaler als auch in analoger Form;
    d. zur öffentlichen Zugänglichmachung innerhalb unseres Internetauftritts sowie innerhalb sonstiger Internet-Angebote (z.B. Social Media wie Facebook, Google+, Twitter, YouTube);
    e. zur Vervielfältigung und Verbreitung des Lichtbildes auf Speichermedien.

§ 6 Teilnehmer/Team

  1. Die Teilnahme an unseren Ausfahrten ist nur mit einem Kraftfahrzeug im engeren Sinne (Pkw) möglich. Die Teilnahme mit einem Motorrad ist ausgeschlossen, es sei denn der Veranstalter erteilt vorab seine ausdrückliche Zustimmung in Schriftform.
  2. Jedes Kraftfahrzeug (Pkw) muss mit mindestens zwei Personen (im Folgenden das „Team“) besetzt werden, die zum Zeitpunkt des Rallye-Starts das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.
  3. Vor Beginn der Ausfahrt ist ein Teilnehmerwechsel innerhalb des Teams gegen Zahlung der Zusatzgebühr gemäß § 3(4) unter Einhaltung der Bedingungen des §2(4) jederzeit möglich.
  4. Ein Teilnehmerwechsel innerhalb des Teams während der Ausfahrt ist nicht möglich.

§ 7 Pflichten der Teilnehmer; Ausschluss; Teilnahme auf eigenes Risiko

  1. Die Teilnehmer müssen sich an die jeweils geltenden (Landes-)Gesetze halten, insbesondere an die Straßenverkehrsregeln in den jeweiligen Ländern. Die Teilnehmer verpflichten sich, den Anweisungen des Veranstalters Folge zu leisten. Die Teilnehmer werden insbesondere die im Rahmen des Tagesbriefings bekanntgegebenen Vorgaben des Veranstalters einhalten.
  2. Wir behalten uns vor, Teilnehmer von der Ausfahrt auszuschließen, die sich auch nach einer entsprechenden Abmahnung durch uns nicht an die geltenden Straßenverkehrsregeln und/oder an die Anweisungen und Vorgaben des Veranstalters halten und dadurch die Ausfahrt insgesamt gefährden. § 9(7) bleibt unberührt. Wir behalten uns die Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere von Schadensersatzansprüchen, vor.
  3. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass es sich bei den Ausfahrten um gefahrgeneigte Veranstaltungen handelt. Jeder Teilnehmer nimmt vorbehaltlich des nachstehenden §10 auf eigene Gefahr an der Ausfahrt teil und trägt allein die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm verursachten Schäden, inklusive derer, die an dem von ihm benutzten Kraftfahrzeug entstanden sind.
  4. Die Teilnehmer sind für die Einhaltung von Einreise-, Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Wir übernehmen hierfür keine Haftung.
  5. Der Teilnehmer wird rufschädigende Handlungen gegenüber dem Veranstalter, der Veranstaltung sowie etwaigen Sponsoren und Kooperationspartnern unterlassen.

§ 8 Sponsoring von Teams; Werbung

  1. Den Teilnehmern ist es gestattet, die eigene Teilnahme durch Sponsoren zu finanzieren. Die Werbemaßnahmen müssen sich auf das eigene Kraftfahrzeug und Team beschränken.
  2. Als Sponsoring von Teams gilt entgeltliches Sponsoring, aber auch die unentgeltliche Bereitstellung von z.B. Sachleistungen oder Produkten des sponsernden Unternehmens.
  3. Den sponsernden Unternehmen ist es nicht gestattet, als Sponsor der Gesamtveranstaltung aufzutreten.
  4. Sponsoren dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung durch uns mit der Ausfahrt werben.
  5. Unternehmen, Sponsoren und deren gesponsorten Teams/Teilnehmern ist insbesondere die Präsentation von Angeboten und Produkten im Zusammenhang mit der Veranstaltung auf Social-Media-Kanälen, die Nutzung des vom Veranstalter bereitgestellten Rallye Gruppenchats für Sponsoren-Werbung sowie die Verteilung von Gutscheincodes, Flyern oder Aufklebern für eigene Angebote oder Produkte und die Verteilung von Produkten selbst untersagt.
  6. Gleichsam ist es Teilnehmern untersagt, eigene Produkte oder Angebote im Zusammenhang mit der Veranstaltung, z.B. auf Social-Media-Kanälen, zu präsentieren oder zu bewerben. Ebenso ist ihnen die Nutzung des vom Veranstalter bereitgestellten Rallye Gruppenchats für Werbung sowie die Verteilung von Gutscheincodes, Flyern oder Aufklebern und die Verteilung von Produkten selbst untersagt.
  7. Wir behalten uns vor, Teilnehmer von der Ausfahrt und/oder von dem vom Veranstalter bereitgestellten Rallye Gruppenchat auszuschließen, die sich oder deren Sponsoren sich auch nach einer entsprechenden Abmahnung durch uns nicht an die vorstehenden Bestimmungen halten.
  8. Die Geltendmachung einer Werbegebühr gegen den Teilnehmer und/oder den Sponsor behalten wir uns vor.

§ 9 Änderung oder Absage der Veranstaltung; Absage der Teilnahme; Widerrufsrecht

  1. Ist im Veranstaltungsangebot eine Mindestteilnehmerzahl vermerkt und wird diese vier (4) Wochen vor Veranstaltungsbeginn nicht erreicht, so sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Wenn wir von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, werden die Teilnehmer unverzüglich per E-Mail entsprechend unterrichtet. Bereits entrichtetes Teilnahmeentgelt wird in diesem Fall erstattet.
  2. Wir sind berechtigt, in Fällen höherer Gewalt (wie Naturkatastrophen, Unruhen oder ausdrückliche Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes) oder aufgrund von gesetzlichen Verboten, behördlichen Anordnungen oder Maßnahmen (wie etwa Grenzschließungen) Änderungen der Ausfahrt vorzunehmen, insbesondere Ausfahrten nur mit einer eingeschränkten Teilnehmerzahl oder einer geänderten Route durchzuführen, oder die Ausfahrt abzusagen. Wird die Ausfahrt aus einem der vorgenannten Gründe abgesagt, werden die Teilnehmer unverzüglich per E- Mail entsprechend unterrichtet. Bereits entrichtetes Teilnahmeentgelt wird Ihnen erstattet. Kann eine Veranstaltung in einem solchen Fall nur teilweise durchgeführt werden, erfolgt eine anteilige Erstattung des Teilnahmeentgelts. Eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ist ausgeschlossen.
  3. Jedem Team ist es gestattet, nach Maßgabe der nachstehenden Bedingungen vor Beginn der Ausfahrt von der Teilnahme zurückzutreten:
    • Erfolgt die Absage der Teilnahme bis zu 360 Tagen vor Veranstaltungsbeginn, so erfolgt eine Erstattung i.H.v. 80% der Teilnahmegebühr
    • Erfolgt die Absage der Teilnahme bis zu 240 Tagen vor Veranstaltungsbeginn, so erfolgt eine Erstattung i.H.v. 50% der Teilnahmegebühr
    • Erfolgt die Absage der Teilnahme bis zu 90 Tagen vor Veranstaltungsbeginn, so erfolgt eine Erstattung i.H.v. 20% der Teilnahmegebühr.
    • Erfolgt die Absage der Teilnahme innerhalb von 89 Tagen vor Veranstaltungsbeginn, erfolgt keine Erstattung.
  4. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Absage bei uns.
  5. Die Rücktrittsfrist gilt nicht als stillschweigend verlängert, sofern wir einem Team aus Kulanz die Teilnahme an einer späteren Ausfahrt gestatten. Maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Frist ist in diesem Fall der ursprüngliche Veranstaltungsbeginn.
  6. Es bleibt dem Teilnehmer vorbehalten nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist als der entsprechende Anteil an der Teilnahmegebühr. Eine Rückzahlung der Teilnahmegebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 49,- EUR ist zudem möglich, wenn anstelle des absagenden Teams ein anderes Team, das bisher in der begrenzten Teilnehmerzahl nicht berücksichtigt war (das „neue Team“), tritt und die Anzahl der Teammitglieder des neuen Teams mindestens der Anzahl der Teammitglieder des absagenden Teams entspricht.
  7. Wir behalten uns das Recht vor, nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag zu kündigen, wenn der Teilnehmer auch nach einer entsprechenden Abmahnung durch uns die Durchführung der Veranstaltung nachhaltig stört, Anweisungen nicht befolgt (wie z.B. Befahren von Gebieten, die von uns als gefährlich eingestuft sind oder in Naturschutzgebieten die vorgegebenen Routen verlässt), der Teilnehmer sich gegenüber anderen Teilnehmern sportlich unfair verhält oder sich in solchem Maße vertragswidrig oder gesetzeswidrig verhält, dass die sofortige Kündigung gerechtfertigt ist. Wir behalten uns die Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, vor.
  8. Die Meldung eines Ersatzteilnehmers ist gegen Zahlung der Zusatzgebühr gemäß § 3(4) unter Einhaltung der Bedingungen des §2(4) jederzeit möglich.
  9. Nimmt der Teilnehmer oder ein Team an einer Ausfahrt nicht zum gebuchten Termin teil, so besteht kein Anspruch auf Teilnahme an einem Ersatztermin.

§ 10 Haftung

  1. Soweit sich aus diesen Teilnahmebedingungen einschließlich der Bestimmungen dieses § 7 nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
  2. Auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
    • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    • für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  3. Die sich aus § 10(2) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel unserer Leistung arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen haben, sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  4. Soweit die Haftung uns gegenüber ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 11 Verbraucherschlichtung / Online-Streitbeilegung

An einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nehmen wir nicht teil und sind dazu auch nicht verpflichtet. Sollten Sie Anlass zu einer Beanstandung haben, können Sie auf der von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellten Internetseite zur Online- Streitbeilegung Ihre Beschwerde eingeben. Ihre Beschwerde wird dann an uns weitergeleitet. Bitte rufen Sie dafür folgenden Link auf und folgen Sie den Anweisungen dort: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.

    § 12 Schlussbestimmungen

    1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
    2. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht beeinträchtigt.

    Stand: 23.07.2024

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